I.Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der bauteilbörse bremen und den KundInnen abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von gebrauchten Bauteilen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen der KundInnen, die die bauteilbörse bremen nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die bauteilbörse bremen unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der bauteilbörse bremen und den KundInnen im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der bauteilbörse bremen schriftlich niedergelegt.
II.Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der bauteilbörse bremen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die bauteilbörse bremen diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der bauteilbörse bremen gehören, bleiben im Eigentum der bauteilbörse bremen und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihr ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III.Zahlungsbedingungen
Die Preise der bauteilbörse bremen gelten ab Lager Getreidestraße sofern keine abweichende Vereinbarung mit den KundInnen getroffen wurde. Etwaige Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
Ist mit den KundInnen nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei den KundInnen zur Zahlung fällig.
Die KundInnen kommen auch ohne Mahnung der Verkäuferin in Verzug, wenn sie den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlen. Geraten die KundInnen mit einer Zahlung in Verzug, ist die bauteilbörse bremen berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen zu verlangen. Sofern die KundInnen Verbraucher sind, betragen die Zinsen 5 %, sofern sie UnternehmerInnen sind 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Nachweis eines höheren Schadens durch die bauteilbörse bremen bleibt vorbehalten.
Die KundInnen sind zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der bauteilbörse bremen anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind die KundInnen nur befugt, wenn ihr Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
IV.Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Falls die bauteilbörse bremen schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, haben die KundInnen ihr eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der bauteilbörse bremen oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist sind die KundInnen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die bauteilbörse bremen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder die KundInnen in Folge des von der bauteilbörse bremen zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
Die bauteilbörse bremen haftet den KundInnen bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der bauteilbörse bremen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der bauteilbörse bremen ist ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der bauteilbörse bremen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beruht der von der bauteilbörse bremen zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die bauteilbörse bremen nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei ihre Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Beruht der Lieferverzug der bauteilbörse bremen auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, sind die KundInnen berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte der KundInnen wegen eines Lieferverzuges der bauteilbörse bremen bleiben unberührt.
Die bauteilbörse bremen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für die KundInnen zumutbar ist.
V.Gefahrübergang
Die KundInnen holen die gebrauchten Bauteile im Lager Getreidestraße ab. Die Verladung erfolgt unversichert auf Gefahr der KundInnen.
VI.Gewährleistung/Haftung
Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Abholung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der bauteilbörse bremen zu rügen.
Die bauteilbörse bremen ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der bauteilbörse bremen zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die bauteilbörse bremen - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die bauteilbörse bremen aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der bauteilbörse bremen für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die bauteilbörse bremen ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die bauteilbörse bremen die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunden erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die bauteilbörse bremen die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die Gewährleistungsfrist für den gebrauchten Gegenstand beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abholung des Vertragsgegenstandes.
Die bauteilbörse bremen haftet unbeschadet der Regelung in IV. Absatz 2 bis 6 dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der bauteilbörse bremen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die bauteilbörse bremen bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die bauteilbörse bremen allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Die haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die bauteilbörse bremen haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die bauteilbörse bremen im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der bauteilbörse bremen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der bauteilbörse bremen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.